Reisepass /Visum
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate (deutsche Reisepässe noch mindestens 3 Monate) gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild) odereinem Personalausweis einreisen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderreisepass und Kinderausweis: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
Achtung: Seit dem 31.Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten;
(b) Bahrain, Djibouti, Guinea, Jemen, Libyen, Oman, Saudi-Arabien, Südkorea und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepass);
(d) Staatsbürger von Malaysia für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder undder Schweiz sowieTürken mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitelfür einenEU Staat (Minimum 6 Monate)sowie Staatsbürgereiniger Staaten Osteuropas und viele andereNationalitäten für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten.
Die Kosten betragen 15 US$ (ca. 12 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen.
(b) Für Staatsangehörige mancher Länder müssen die konsularischen Vertretungen vor Ausstellung eines Visums die Genehmigung von Kairo einholen. Es ist daher ratsam, mindestens einen Monat vor Buchung der Reise bei den Vertretungen anzufragen.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Transit
Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Gültigkeitsdauer
Einfache Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen einmonatigen Aufenthalt.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate ab Ausstellungsadatum für einen dreimonatigen Aufenthalt.
Verlängerung im Land ist möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2-3 Arbeitstage.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Ägypten verweigert Staatsangehörigen von Sudan die Einreise, die mit einem Visum der Kategorie B einreisen wollen.
Unterlagen
(a) 1 Passfoto. (b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (deutsche Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein) und mit mindestens einer leeren Seite. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.
Frankierter Rückumschlag für postalische Beantragungen.
Personalausweis
Personalausweis/Identitätskarte
[1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung "Visum bei der Einreise" [2]). Wird nur mit Personalausweis eingereist, muss eine spezielle Einreisekarte bei der Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sollten sich Reisende sicherheitshalber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate (deutsche Reisepässe noch mindestens 3 Monate) gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Kinderreisepass, mit einem eigenem Kinderausweis (mit Lichtbild) odereinem Personalausweis einreisen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderreisepass und Kinderausweis: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 11. Lebensjahr.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
Achtung: Seit dem 31.Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten;
(b) Bahrain, Djibouti, Guinea, Jemen, Libyen, Oman, Saudi-Arabien, Südkorea und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepass);
(d) Staatsbürger von Malaysia für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder undder Schweiz sowieTürken mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitelfür einenEU Staat (Minimum 6 Monate)sowie Staatsbürgereiniger Staaten Osteuropas und viele andereNationalitäten für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten.
Die Kosten betragen 15 US$ (ca. 12 €), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen.
(b) Für Staatsangehörige mancher Länder müssen die konsularischen Vertretungen vor Ausstellung eines Visums die Genehmigung von Kairo einholen. Es ist daher ratsam, mindestens einen Monat vor Buchung der Reise bei den Vertretungen anzufragen.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Transit
Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Gültigkeitsdauer
Einfache Einreise: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen einmonatigen Aufenthalt.
Mehrmalige Einreise: 6 Monate ab Ausstellungsadatum für einen dreimonatigen Aufenthalt.
Verlängerung im Land ist möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2-3 Arbeitstage.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Ägypten verweigert Staatsangehörigen von Sudan die Einreise, die mit einem Visum der Kategorie B einreisen wollen.
Unterlagen
(a) 1 Passfoto. (b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (deutsche Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein) und mit mindestens einer leeren Seite. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.
Frankierter Rückumschlag für postalische Beantragungen.
Personalausweis
Personalausweis/Identitätskarte
[1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung "Visum bei der Einreise" [2]). Wird nur mit Personalausweis eingereist, muss eine spezielle Einreisekarte bei der Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sollten sich Reisende sicherheitshalber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne.
Wetter
| Hurghada | +35 C |
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